Unternehmensprofil
Informieren Sie sich über das Unternehmensprofil der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Selbstverwaltung
Die Selbstverwaltung wird grundsätzlich durch die Vertreter der Versicherten und Rentner sowie Arbeitgeber ehrenamtlich ausgeübt. Die Vertreter werden in freien, gleichen und geheimen Wahlen - den Sozialwahlen - gewählt. Diese Wahlen finden alle sechs Jahre statt.
Satzung
Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
19.01.2011






