Unternehmensprofil

Informieren Sie sich über das Unternehmensprofil der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg

Selbstverwaltung

Die Selbstverwaltung wird grundsätzlich durch die Vertreter der Versicherten und Rentner sowie Arbeitgeber ehrenamtlich ausgeübt. Die Vertreter werden in freien, gleichen und geheimen Wahlen - den Sozialwahlen - gewählt. Diese Wahlen finden alle sechs Jahre statt.

Mehr Information zum Thema: "Selbstverwaltung"

Geschäftsleitung

Geschäftsleitung

Mehr Information zum Thema: "Geschäftsleitung"

Korruptionsprävention

Korruptionsprävention

Mehr Information zum Thema: "Korruptionsprävention"

Geschäftsberichte

Geschäftsberichte

Mehr Information zum Thema: "Geschäftsberichte"

Satzung

Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg

Mehr Information zum Thema: "Satzung"

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg

19.01.2011