Projekt Gemeinsame Servicestellen

Die Rehabilitation hat für die Deutsche Rentenversicherung einen hohen Stellenwert. Sie erbringt ihre Rehabilitationsleistungen, wenn die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten gefährdet oder bereits gemindert ist. Diese Leistungen helfen Versicherten, trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft im Arbeitsprozess und damit im Erwerbsleben zu bleiben. Damit folgt die gesetzliche Rentenversicherung dem Grundsatz "Rehabilitation vor Rente".

Die Reha-Träger stellen mit den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation ein flächendeckendes, trägerübergreifendes und ortsnahes Unterstützungsangebot zur Verfügung. In diesen Stellen wird zu allen für behinderte Menschen in Betracht kommenden Rehabilitations- und Teilhabeleistungen umfassend, qualifiziert und bürgernah beraten. Auf Wunsch wird der Rehabilitationsprozess auch unter Beteiligung von Vertretern von Verbänden behinderter Menschen begleitet und auf eine unverzügliche Leistungserbringung hingewirkt.

Im folgenden Bericht werden alle Faktoren und Ergebnisse der Fortentwicklungsarbeit zusammengefasst.


Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg

26.08.2011