Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner
In den vergangenen Jahren sind die Altersgrenzen für Altersrenten schrittweise angehoben worden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, bestimmte Altersrenten vor dem Erreichen der regulären Altersgrenze in Anspruch zu nehmen. Wer früher die Rente beziehen will, muss in der Regel Abschläge in Kauf nehmen.
Über den Rentenbeginnrechner können Sie den frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn Ihrer Altersrente ermitteln. Hierzu ist lediglich die Angabe Ihres Geburtsdatums erforderlich. Falls es bei der jeweiligen Rentenart Vertrauensschutzregeln gibt, werden diese ebenfalls berücksichtigt. Gleichzeitig wird der prozentuale Abschlag, mit dem Sie bei der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente rechnen müssen, angezeigt. Sie können dann selbst entscheiden, ob Sie mit finanziellen Einbußen in Rente gehen möchten.
Der Rentenbeginnrechner ist für die Ermittlung des möglichen Rentenbeginns bei Altersrenten entwickelt worden. Der Rentenbeginn einer Rente wegen Erwerbsminderung bzw. wegen Todes kann über den Rentenbeginnrechner nicht ermittelt werden.
Darüber hinaus können Sie mit einfachen Angaben aus der Renteninformation, die die Kunden jährlich per Post erhalten, auch die Rentenhöhe ermitteln. Die online ermittelten Rentenbeträge sind allerdings unverbindlich und können eine individuelle und kostenlose Beratung in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung nicht ersetzen.
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
13.10.2009