Unternehmensprofil
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Selbstverwaltung
Die Selbstverwaltung wird grundsätzlich durch die Vertreter der Versicherten und Rentner sowie Arbeitgeber ehrenamtlich ausgeübt. Die Vertreter werden in freien, gleichen und geheimen Wahlen - den Sozialwahlen - gewählt. Diese Wahlen finden alle sechs Jahre statt.
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Geschäftsleitung
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Geschäftsberichte
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Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
09.07.2010