Verbindungsstelle Polen

Die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg ist innerhalb der deutschen Regionalträger bundesweite Verbindungsstelle zur Republik Polen hinsichtlich des überstaatlichen Rechts der Europäischen Union (EU) sowie der bilateralen Regelungen des Sozialversicherungsabkommens vom 09.10.1975. Versicherte und Rentner, die neben deutschen auch polnische Versicherungszeiten haben oder mit deutschen Zeiten in Polen bzw. als polnische Staatsbürger in anderen Ländern wohnen, werden durch uns betreut.
Unsere Betreuung bedeutet für Sie:
  • Wir beantworten Ihre rentenrechtlichen Fragen,
    wenn Sie in Deutschland wohnen und eine grenzüberschreitende Beschäftigung in Polen ausüben oder eine solche Beschäftigung aufnehmen wollen oder
    wenn Sie in Polen wohnen und eine grenzüberschreitende Beschäftigung in Deutschland ausüben oder eine solche Beschäftigung aufnehmen wollen.
  • Wir geben Ihnen Antworten zum Zusammenwirken der deutschen und polnischen Versicherungszeiten in Bezug auf Ihre Rentenansprüche.
  • Wir klären für Sie Ihre deutschen und ausländischen Versicherungszeiten in Zusammenarbeit mit dem polnischen Versicherungsträger.
  • Wir erteilen Ihnen eine Rentenauskunft.
  • Wir stellen im Leistungsfall Ihre Rente fest und zahlen diese gegebenenfalls auch ins Ausland.
  • Wir leiten für Sie, wenn Sie in Deutschland wohnen, beim Eintritt ins Rentenalter beim polnischen Versicherungsträger das Rentenverfahren ein.


Selbstverständlich beraten wir auch "über die Grenzen hinweg". Orte und Termine unserer Internationalen Beratungstage finden Sie unter "Deutsch-polnische Sprechtage".

Nähere Informationen enthalten auch die folgenden Broschüren:
  • Sind oder waren Sie in Deutschland und in Polen oder in einem der übrigen EU/EWR-Staaten oder der Schweiz beschäftigt bzw. tätig, werden Ihre Rentenansprüche seit dem Beitritt Polens zur EU am 01.05.2004 grundsätzlich auf Grund des europäischen Verordnungsrechts gewährt.

Wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören, erhalten Sie in Kürze an dieser Stelle Antwort auf Ihre Fragen:
  • Welche Rentenansprüche (Altersrente/Rente wegen Erwerbsminderung/Rente wegen Todes) habe ich?
  • Wie berechnet sich meine Rente?
  • Wo bin ich kranken- und pflegeversichert?
  • In welchem Land bin ich versichert?
  • Kann ich mich freiwillig versichern?
  • Kann ich meine deutschen Beiträge erstatten lassen?
  • Habe ich Anspruch auf medizinische Rehabilitationsleistungen?
  • Sind Sie bis zum 31.12.1990 nach Deutschland oder Polen zugezogen und halten sich dort seitdem gewöhnlich auf, wird der Rentenanspruch vorrangig nach dem Abkommen von 1975 geprüft.


Wer Beschäftigungszeiten in Polen zurückgelegt hat und wann in diesen Fällen eine Rente auf Grund des Abkommens geleistet wird, darüber informiert im Einzelnen die Broschüre "Informationen zum deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommen vom 09.10.1975 und zu den Verordnungen (EWG)". Dort werden Ihnen auch Hinweise dazu gegeben, was das Abkommen für Ihre Rente bedeutet, wann das europäische Verordnungsrecht zur Anwendung kommt und wo Sie einen Antrag stellen müssen.

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg

24.03.2009