Welche Angaben braucht die Rentenversicherung?
Steueridentifikationsnummer
Jeder, der eine Rente beantragt, benötigt seine Steueridentifikationsnummer.
Bereits 2008 hat das Bundeszentralamt für Steuern allen Bürgerinnen und Bürgern ihre Steueridentifikationsnummern mitgeteilt. Diese elfstellige Nummer, die ein Leben lang gültig bleibt, muss auch bei der Beantragung der Rente bereitgehalten werden. Nur wenn sie vorliegt, kann der Rentenantrag zügig bearbeitet werden.
Wer sein Mitteilungsschreiben verloren hat, kann sich schriftlich an das Bundeszentralamt für Steuern (53225 Bonn - An der Küppe 1) wenden. Von dort wird die Nummer dann schriftlich mitgeteilt. Eine telefonische Auskunft erfolgt nicht.
IBAN und BIC
Wird die Rente beantragt oder ändert sich bei laufender Zahlung die Bankverbindung, sind die IBAN und BIC-Angaben zur Bankverbindung erforderlich. Die Kürzel IBAN und BIC stehen für die International Bank Account Number und den Bank Identifier Code. Diese Angaben treten an die Stelle von Kontonummer und Bankleitzahl. Beide Angaben sind wichtig für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. In diesem Zahlungsraum sollen für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen bestehen.
Die Banken teilen IBAN und BIC bereits seit einiger Zeit auf den Kontoauszügen mit. Wer sich nicht sicher ist, kann sie bei seiner Bankfiliale erfragen.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg in den Auskunfts- und Beratungsstellen sowie über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048025.
Erscheinungsdatum:
06.03.2009
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
10.03.2009