Sozialversicherungsnummer und -ausweis
Mit dem Einstieg in die gesetzliche Rentenversicherung bekommen Sie eine Versicherungsnummer. Sie finden diese Nummer auf jedem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung oder auf Ihrem Sozialversicherungsausweis.
| 65 | 170839 | J | 00 | 8 |
| Bereichsnummer | Geburtsdatum des Versicherten | Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens | Seriennummer | Prüfziffer |
Der erste Ziffern-Block, in unserem Beispiel die 65, ist die Bereichsnummer des Versicherungsträgers, der Ihnen Ihre Sozialversicherungsnummer vergeben hat. Im zweiten Ziffern-Block finden Sie das Geburtsdatum, hier den 17. August 1939. Der Buchstabe, hier ein "J" als Beispiel, steht für den Anfangsbuchstaben Ihres Geburtsnamens. Bei gleichem Geburtsnamen und gleichem Geburtsdatum sowie zur Geschlechtsunterscheidung werden Serienziffern vergeben, hier die "00". Die letzte Ziffer, hier die 8, ist eine Prüfzahl.
Sozialversicherungsausweis
Bis Ende 2010 bekam jeder Arbeitnehmer von seinem Rentenversicherungsträger einen Sozialversicherungsausweis. Auf ihm stehen der Name und die Versicherungsnummer. Der Ausweis sollte zum Beispiel der Aufdeckung von Schwarzarbeit und dem Missbrauch von Sozialleistungen – beim Arbeitsamt und der Krankenkassen – dienen.
Einige Beschäftigte mussten bis zum 31.12.2008 in den Ausweis ein Lichtbild einkleben und ihn während der Arbeit bei sich führen. Dazu gehörten: Mitarbeiter im Baugewerbe, Schaustellergewerbe und Gebäudereinigungsgewerbe, aber auch Beschäftigte im Gaststättengewerbe und Hotelgewerbe sowie in der Personenbeförderung und Güterbeförderung. Diese Verpflichtung besteht seit dem 1.1.2009 nicht mehr. Dafür hat der Arbeitgeber eine Sofortmeldung abzugeben. Damit die Ermittlungsbehörden in den genannten Wirtschaftsbereichen die Identität der Arbeitnehmer bei Prüfungen leichter feststellen können, müssen die Arbeitnehmer aber ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitführen.
Seit Januar 2011 ist der Sozialversicherungsausweis in der früheren Form entfallen. Stattdessen erhält jeder Arbeitnehmer lediglich ein Schreiben seines Rentenversicherungsträgers, worin ihm seine Sozialversicherungsnummer mitgeteilt wird.
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
16.02.2012






